Die deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei ALARIS in Paris bietet am 22. September 2015 im PARK HYATT HÔTEL in Paris eine Informationsveranstaltung zum Arbeitsrecht in Frankreich an. Die Veranstaltung richtet sich vorwiegend an deutsche, österreichische und Schweizer Unternehmen, die in Frankreich beruflich tätig sind oder in naher Zukunft tätig werden möchten.
Ort: PARK HYATT PARIS-VENDÔME, 5 rue de la Paix, 75004 Paris
Termin: Dienstag, 22. September 2015
Zeit: 9.30 Uhr bis 18.00 Uhr
PROGRAMM
1. Unterscheidung von Arbeitsvertrag, Handelsvertretervertrag, VRP, freiberuflicher Dienstleistungsvertrag;
2. Wichtige Regelungen und Bestimmungen beim Abschluss eines französischen und internationalen Arbeitsvertrages;
3. Regelungen hinsichtlich der Entsendung der eigenen Mitarbeiter nach Frankreich;
4. Arbeitszeitregelung in Frankreich;
5. Arbeitsrechtliche Besonderheiten in Frankreich;
6. Kündigungen (Personenbedingte Kündigung und Betriebsbedingte Kündigung);
7. Kündigungsverfahren, Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich;
8. Neue arbeitsrechtliche Regelungen in Frankreich (Loi Macron);
Referenten:
David H. HARTMANN und Florence BOUCHET, Rechtsanwälte der Kanzlei Alaris.
KOSTEN & ANMELDUNG
125 Euro zzgl. MwSt.
Bitte melden Sie sich bis zum 15. September 2015 an:
Per E-Mail: info@shandongzhongyu.com
Per Fax: 33 (0)1 42 96 62 78
» Download des Info-Flyers als PDF (90kb)